Ammoniak, wasserfrei, das an einem festen Stoff adsorbiert oder von einem festen Stoff absorbiert ist, der in Ammoniak-Dosiersystemen oder in Gefen, die als Bestandteile solcher Systeme vorgesehen sind, enthalten ist, unterliegt nicht den brigen Vorschriften dieses Codes, wenn folgende Vorschriften beachtet werden:

.1 Die Adsorption oder Absorption fhrt zu folgenden Eigenschaften:
.1 bei einer Temperatur von 20 C ist der Druck im Gef kleiner als 0,6 bar;
.2 bei einer Temperatur von 35 C ist der Druck im Gef kleiner als 1 bar;
.3 bei einer Temperatur von 85 C ist der Druck im Gef kleiner als 12 bar;

.2 der adsorbierende oder absorbierende Stoff hat keine gefhrlichen Eigenschaften der Klassen 1 bis 8;

.3 der hchstzulssige Inhalt eines Gefes betrgt 10 kg Ammoniak und

.4 die Gefe, die adsorbiertes oder absorbiertes Ammoniak enthalten, mssen folgenden Vorschriften entsprechen:
.1 die Gefe mssen aus einem Werkstoff hergestellt sein, der gem Norm ISO 11114-1:2020 mit Ammoniak vertrglich ist;
.2 die Gefe und ihre Verschlussmittel mssen luftdicht verschlossen und in der Lage sein, das gebildete Ammoniak zurckzuhalten;
.3 jedes Gef muss in der Lage sein, dem bei 85 C gebildeten Druck mit einer volumetrischen Ausdehnung von hchstens 0,1 % standzuhalten;
.4 jedes Gef muss mit einer Einrichtung versehen sein, die ohne Gewaltbruch, Explosion oder Splittern eine Gasfreisetzung ermglicht, sobald der Druck 15 bar berschreitet, und
.5 jedes Gef muss bei deaktivierter Druckentlastungseinrichtung einem Druck von 20 bar ohne Undichtheit standhalten.

Bei der Befrderung in einem Ammoniak-Dosiersystem mssen die Gefe so mit der Dosiereinrichtung verbunden sein, dass diese Einheit dieselbe Festigkeit wie ein einzelnes Gef gewhrleistet.

Die in dieser Sondervorschrift genannten mechanischen Festigkeitseigenschaften mssen unter Verwendung eines Prototyps eines bis zu seinem nominalen Fassungsraums gefllten Gefes oder Dosiersystems geprft werden, indem die Temperatur erhht wird, bis die festgelegten Drcke erreicht sind.

Die Prfergebnisse mssen dokumentiert werden, nachverfolgbar sein und den zutreffenden Behrden auf Anfrage mitgeteilt werden.